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Dossier

Die Vorgänge um die pauschale Ächtung aller ehemaligen Angehörigen der Legion Condor und die darauf fußende Entfernung Werner Mölders aus der Tradition der Bundeswehr wurden in einem Dossier dokumentiert. Es behandelt den Bundestagsbeschluß vom 24.04.1998, die am 28.01.2005 vom Bundesminister der Verteidigung, Dr. Struck, entschiedene “Umbenennung” des Jagdgeschwaders 74 Mölders, die am 11.03.2005 in Form eines militärischen Appells durchgeführte Aberkennung des Traditionsnamens “Mölders” sowie die damaligen Bemühungen um Revision von Bundestagsbeschluß und Ministerentscheidung.

Zur Rechtfertigung der Ministerentscheidung wurden ein 2004 vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt kurzfristig erstelltes Sondergutachten herangezogen, das wegen seines amtlichen Charakters, seiner grundsätzlichen methodischen Mängel und der in ihm enthaltenen pauschalen Verleumdung des Katholizismus im Dritten Reich ausführlich analysiert worden ist.

Die MGFA-Lüge:

Ein starkes Stück

Hier Links zu Mölders Dossier und zu Anmerkungen_Gutachten_Auszug.

Das Dossier wurde zum Ausgangspunkt für umfangreiche weitere Arbeiten zu einer zeitgemäßen Traditionsbildung, für die Mölders ein Testfall ist. Dazu gehören insbesondere die hier in moelders.info vorgestellten historischen bzw biographischen Bücher von Dr. Hagena und Dr. Braatz. Sie widerlegen sowohl die aus der sozialistischen Antifa-Propaganda stammenden Vorwürfe gegen die Legion Condor als auch und vor allem die Unterstellungen, Mölders sei in Kampfeinsätzen völkerrechtswidrig vorgegangen, habe sich bereitwillig der NS-Propaganda zur Verfügung gestellt und sei ein NS-konformer Offizier gewesen.

Das Sondergutachten war Teil eines Pakets kurzgefaßter Stellungnahmen zur Traditionswürdigkeit von Persönlichkeiten, nach denen Kasernen oder Verbände der Bundeswehr benannt waren bzw noch sind. Er wurde als einziger Beitrag in Form einer Studie von etwa 40 Seiten abgefaßt und war auf das eigentliche Ziel, die Entfernung von Mölders aus der Bundeswehrtradition, ausgerichtet. Auftragsgemäß sollten dazu die “neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse” genutzt werden. Verwertbare Erkenntnisse gab es aber nicht, so daß der Gutachter, Oberstleutnant Dr. Schmidt, sich auf einige vorhandene Quellen konzentrierte und diese neu interpretierte. Dabei kam er zu keinem abschließenden Ergebnis, sondern versuchte sich in einer sogenannten “Näherung”, indem er Mölders die Verhältnisse und Vorgänge im Dritten Reich moralisch anheftete und sich wesentlich auf die Publikationen Fritz von Forells (dem ersten Mölders-Biographen) stützte, die er als apologetische und beschönigende Nachkriegsliteratur eines (so von ihm leichtfertig behaupteten) Ex-Nazis verwarf. Da auch das noch nicht reichte und Mölders´ tiefe Verwurzelung im katholischen Glauben nicht zu widerlegen war, behauptete Dr. Schmidt, daß “die” Katholiken im Dritten Reich aus “Pflichtbewußtheit” und in Loyalität zum NS-Staat “für Adolf Hitler zu den Waffen gegriffen” hätten. Dieses Gutachten wurde schon zu einem Zeitpunkt, als es auf Weisung des Verteidigungsministeriums eigentlich noch unter Verschluß zu halten war, Gegenstand heftiger Kritik aus Öffentlichkeit, Bundeswehr, Politik- und Geschichtswissenschaft. Dennoch wurde es unkommentiert als amtliches Dokument ins Internet gestellt.

Am 10.11.2008 ist das Gutachten aus dem Internet-Auftritt des MGFA entfernt worden. Es war von den vier Staatssekretären des Verteidigungsministeriums 2004/2005 zwar zur Begründung der “Entnamung” des Jagdgeschwaders 74 herangezogen worden; Verteidigungsminister Dr. Struck selbst hatte seine Entscheidung - wie er mehrfach erklärte - aber nicht darauf gestützt. Das Gutachten gibt nicht die Auffassung der heutigen Leitung des Ministeriums wieder und wird vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt auch nicht mehr verteidigt.

Die Art und Weise, wie der unter Ausschluss der Öffentlickeit durchgeführte, aber auf Video dokumentierte Appell beim JG 74 Mölders am 11.03.2005 stattgefunden hat, wirft ein Schlaglicht auf den heutigen Stand der Inneren Führung der Bundeswehr und die Verwirklichung des Leitbilds vom Staatsbürger in Uniform - beide liegen in der Verantwortung von Parlament, politischer Leitung und militärischer Führung. Sie müssen insbesonders das Primat der Politik im Verhältnis zu den Streitkräften klären:

Dem Jagdgeschwader 74 wurde am 11.03.2005 durch den vorgesetzten Divisionskommandeur folgende Weisung erteilt:

Hierzu halte ich ... fest, dass es uns als Teil der Exekutive nicht zusteht, Entscheidungen des Deutschen Bundestages, wie immer diese auch entstanden oder ausgefallen sind, in Frage zu stellen. Ich möchte das in aller Deutlichkeit hier sagen, denn dieser Grundsatz schliesst alle weiteren Diskussionen im dienstlichen Bereich über das Zustandekommen dieses Entscheids aus.

Diese Weisung war unrechtmäßig. Klicken Sie auf  Zum Primat der Politik, um mehr zu erfahren.

Die tatsächliche Entscheidungslage im Fall Mölders kann hier gezeigt werden. Auf die Eingabe eines hochrangigen ehemaligen Luftwaffenoffiziers an den Bundesminister der Verteidigung antwortete der Inspekteur der Luftwaffe in dessen Auftrag (auszugsweise Wiedergabe, Hervorhebungen redaktionell):

“Für Ihr Schreiben vom 6. Februar 2005 an den Bundesminister der Verteidigung ... danke ich Ihnen im Namen von Minister Dr. Struck. Er hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. ...

Wie Sie in Ihrem Brief richtig feststellen, geht die Entscheidung ... auf den Beschluss des Deutschen Bundestages vom April 1998 zurück. Danach sind, unabhängig von persönlicher Verstrickung, ehemalige Angehörige der Legion Condor nicht mehr für Namenspatenschaften ... zuzulassen.

Nach erneuter Aufforderung durch den Bundestagspräsidenten hat Minister Dr.Struck im Januar Weisung erteilt, diesen Beschluss ... umzusetzen.

Minister Dr. Struck hat sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Es gingen ihr verschiedenene Gespräche mit mir, dem Präsidenten der Gemeinschaft der Jagdflieger, Generalleutnant a.D. Kuebart, und - wie Sie in Ihrem Brief auch erwähnen - dem Vorsitzenden der Mölders-Vereinigung, Oberst a.D. Ruppert, sowie Angehörigen der Familie Mölders voraus (Red.: nach heutiger Kenntnis handelt es sich nur um ein Mitglied der Familie, das u.a. am Wohnsitz von Dr. Struck demonstriert hatte). ...

... Ich selbst konnte die Betroffenheit der Angehörigen des Jagdgeschwaders 74 spüren, als ich ihnen kürzlich die Entscheidung erläutert und Fragen hierzu beantwortet habe. ...

Leider ist es mir nicht möglich, Ihnen das nur für den internen Gebrauch bestimmte Gutachten des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes zur Verfügung zu stellen (Red.: tatsächlich war es bereits vielerorts vorhanden). Ich kann nur wiederholen, was Minister Dr. Struck auch gegenüber Frau Petzolt-Mölders zum Ausdruck brachte: Für die erteilte Weisung zu Mölders ist nur die Umsetzung des Bundestagsbeschlusses und keinerlei persönlicher Hintergrund zur Person Werner Mölders ausschlaggebend.

Deshalb kann auch die bisherige Zusammenarbeit mit der Mölders-Vereinigung e.V. fortgesetzt werden.”

Der Brief zeigt, dass die Verleumdung Mölders´durch Strucks vier Staatssekretäre (gestützt auf das verfehlte MGFA-Gutachten) weit über die Ministerentscheidung hinausging und - während Struck wohl nur das aus seiner Sicht Nötigste tun wollte - von Mitarbeitern und Untergebenen des Inhabers der Befehls- und Kommandogewalt die Gelegenheit genutzt wurde, um eine andere `Agenda´ zu verfolgen: die allgemeine `Bereinigung´ der Bundeswehr-Tradition - aus Ideologie oder Bequemlichkeit?

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