|
Die tatsächliche Entscheidungslage im Fall Mölders kann hier gezeigt werden. Auf die Eingabe eines hochrangigen ehemaligen Luftwaffenoffiziers an den Bundesminister der Verteidigung antwortete der Inspekteur der Luftwaffe in dessen Auftrag (auszugsweise Wiedergabe, Hervorhebungen redaktionell):
“Für Ihr Schreiben vom 6. Februar 2005 an den Bundesminister der Verteidigung ... danke ich Ihnen im Namen von Minister Dr. Struck. Er hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. ...
Wie Sie in Ihrem Brief richtig feststellen, geht die Entscheidung ... auf den Beschluss des Deutschen Bundestages vom April 1998 zurück. Danach sind, unabhängig von persönlicher Verstrickung, ehemalige Angehörige der Legion Condor nicht mehr für Namenspatenschaften ... zuzulassen.
Nach erneuter Aufforderung durch den Bundestagspräsidenten hat Minister Dr.Struck im Januar Weisung erteilt, diesen Beschluss ... umzusetzen.
Minister Dr. Struck hat sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Es gingen ihr verschiedenene Gespräche mit mir, dem Präsidenten der Gemeinschaft der Jagdflieger, Generalleutnant a.D. Kuebart, und - wie Sie in Ihrem Brief auch erwähnen - dem Vorsitzenden der Mölders-Vereinigung, Oberst a.D. Ruppert, sowie Angehörigen der Familie Mölders voraus (Red.: nach heutiger Kenntnis handelt es sich nur um ein Mitglied der Familie, das u.a. am Wohnsitz von Dr. Struck demonstriert hatte). ...
... Ich selbst konnte die Betroffenheit der Angehörigen des Jagdgeschwaders 74 spüren, als ich ihnen kürzlich die Entscheidung erläutert und Fragen hierzu beantwortet habe. ...
Leider ist es mir nicht möglich, Ihnen das nur für den internen Gebrauch bestimmte Gutachten des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes zur Verfügung zu stellen (Red.: tatsächlich war es bereits vielerorts vorhanden). Ich kann nur wiederholen, was Minister Dr. Struck auch gegenüber Frau Petzolt-Mölders zum Ausdruck brachte: Für die erteilte Weisung zu Mölders ist nur die Umsetzung des Bundestagsbeschlusses und keinerlei persönlicher Hintergrund zur Person Werner Mölders ausschlaggebend.
Deshalb kann auch die bisherige Zusammenarbeit mit der Mölders-Vereinigung e.V. fortgesetzt werden.”
Der Brief zeigt, dass die Verleumdung Mölders´durch Strucks vier Staatssekretäre (gestützt auf das verfehlte MGFA-Gutachten) weit über die Ministerentscheidung hinausging und - während Struck wohl nur das aus seiner Sicht Nötigste tun wollte - von Mitarbeitern und Untergebenen des Inhabers der Befehls- und Kommandogewalt die Gelegenheit genutzt wurde, um eine andere `Agenda´ zu verfolgen: die allgemeine `Bereinigung´ der Bundeswehr-Tradition - aus Ideologie oder Bequemlichkeit?
|