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Das Sondergutachten war Teil eines Pakets kurzgefaßter Stellungnahmen des MGFA zur Traditionswürdigkeit von Persönlichkeiten, nach denen Kasernen oder Verbände der Bundeswehr benannt waren bzw. noch sind. Als einziger Beitrag wurde es in Form einer etwa 40-seitigen Studie abgefaßt und war auf das eigentliche Ziel, die Entfernung von Mölders aus der Tradition, ausgerichtet. Auftragsgemäß sollten dazu die “neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse” genutzt werden, wozu ungefähr sechs Wochen Bearbeitungszeit zur Verfügung standen. Neue Erkenntnisse wurden jedoch nicht gewonnen, so daß der Gutachter, Oberstleutnant Dr. Wolfgang Schmidt, sich auf einige schnell zugängliche Quellen konzentrierte und diese neu interpretierte. Dabei kam er zu keinem abschließenden Ergebnis, stellte aber auch nicht die Undurchführbarkeit des erteilten Auftrags fest, sondern versuchte sich in einer sogenannten “Näherung”, indem er - wie gewünscht - Mölders die Verhältnisse im Dritten Reich moralisch anheftete. Er stützte sich wesentlich auf die Publikationen Fritz von Forells, dem ersten Mölders Biographen, die er als beschönigende und apologetische Nachkriegsliteratur eines (von ihm leichtfertig behaupteten) Ex-Nazis verwarf. Da auch das noch nicht reichte und Mölders´ tiefe Verwurzelung im katholischen Glauben nicht zu widerlegen war, behauptete Schmidt, daß “die” Katholiken im Dritten Reich aus “Pflichtbewußtheit” und in Loyalität zum NS-Staat “für Adolf Hitler zu den Waffen gegriffen” hätten. Dieses Gutachten wurde schon, als es auf Weisung des Verteidigungsministeriums eigentlich noch unter Verschluß zu halten war, Gegenstand heftiger Kritik aus Öffentlichkeit, Bundeswehr, Politik und Geschichtswissenschaft. Dennoch wurde es unkommentiert als amtliches Dokument ins Internet gestellt und nachträglich in Detailaussagen verändert - heimlich und nur wo Fakten eine Richtigstellung unausweichlich machten.
Am 10.11.2008 ist das Gutachten nach einer Intervention des Generalinspekteurs aus dem Internet entfernt worden. Es war 2004/2005 jedoch von den vier Staatssekretären des Verteidigungsministeriums zur Begründung für die “Entnamung” des Jagdgeschwaders 74 herangezogen worden, obwohl Minister Dr. Struck seine Entscheidung, wie er mehrfach auch noch nach dem Ausscheiden aus dem Amt erklärte, nicht darauf gestützt hat. Vielmehr ließ er der Witwe Luise P.-Mölders schriftlich ausrichten, daß es keine in der Person Mölders´ liegenden Gründe für dessen Entfernung aus der Tradition gebe. Das Sondergutachten gibt nicht die Auffassung der heutigen Leitung des Ministeriums wieder und wird vom MGFA nicht mehr verteidigt.
Die Art und Weise, wie der “Entnamungs”-Appell beim Jagdgeschwader 74 `Mölders´ am 11.03.2005 unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattgefunden hat, wirft ein Schlaglicht auf den Stand der Inneren Führung der Bundeswehr und des Leitbilds vom Staatsbürger in Uniform. Beide liegen in der gemeinsamen Verantwortung von Parlament, politischer Leitung und militärischer Führung. Sie müssen die Frage beantworten, wie das Verhältnis zwischen dem Primat der Politik und dem Gehorsam von Streitkräften heute zu verstehen ist, denn der vorgesetzte Divisionskommandeur - seinerseits den ihm von der Luftwaffenführung erteilten Auftrag befolgend - hat den angetretenen Soldaten des Geschwaders diese förmliche Weisung erteilt:
“Hierzu halte ich ... fest, daß es uns als Teil der Exekutive nicht zusteht, Entscheidungen des Deutschen Bundestages, wie immer diese auch entstanden oder ausgefallen sind, in Frage zu stellen. Ich möchte das in aller Deutlichkeit hier sagen, denn dieser Grundsatz schließt alle weiteren Diskussionen im dienstlichen Bereich über das Zustandekommen dieses Entscheids aus.“
Diese Weisung war unrechtmäßig. Lesen Sie dazu Zum_Primat_der_Politik ; klicken Sie zuvor auf das Symbol, um den Originalton zu hören:
Die eigentliche, also politische Entscheidungslage im Fall Mölders kann hier gezeigt zu werden. Auf die Eingabe eines hochrangigen ehemaligen Luftwaffenoffiziers an den Verteidigungsminister antwortete der Inspekteur der Luftwaffe in dessen Auftrag (auszugsweise Wiedergabe, Hervorhebungen redaktionell):
“Für ihr Schreiben vom 6. Februar 2005 an den Bundesminister der Verteidigung ... danke ich Ihnen im Namen von Minister Dr. Struck. Er hat mich gebeten, Ihnen zu antworten ...
Wie Sie in Ihrem Brief richtig feststellen, geht die Entscheidung ... auf den Beschluß des Deutschen Bundestages vom April 1998 zurück. Danach sind, unabhängig von persönlicher Verstrickung, ehemalige Angehörige der Legion Condor nicht mehr für Namenspatenschaften ... zuzulassen.
Nach erneuter Aufforderung durch den Bundestagspräsidenten (Anm.: Thierse) hat Minister Dr. Struck im Januar Weisung erteilt, diesen Beschluß ... umzusetzen.
Minister Dr. Struck hat sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Es gingen ihr verschiedene Gespräche mit mir, mit dem Präsidenten der Gemeinschaft der Jagdflieger, Generalleutnant a.D. Kuebart, und - wie Sie in Ihrem Brief auch erwähnen - dem Vorsitzenden der Mölders-Vereinigung, Oberst a.D. Ruppert, sowie Angehörigen der Familie voraus. (Anm.: nach hiesiger Kenntnis handelt es sich nur um ein Mitglied der Familie, das u.a. am Wohnsitz und damit im Wahlkreis von Dr. Struck öffentlich demonstriert hatte.) ...
Ich selbst konnte die Betroffenheit der Angehörigen des Jagdgeschwaders 74 spüren, als ich ihnen kürzlich die Entscheidung erläutert und Fragen hierzu beantwortet habe. ...
Leider ist es mir nicht möglich, Ihnen das nur für den internen Gebrauch bestimmte Gutachten des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes zur Verfügung zu stellen (Anm.: tatsächlich war es bereits vielerorts vorhanden). Ich kann nur wiederholen, was Minister Dr. Struck auch gegenüber Frau Petzolt-Mölders zum Ausdruck brachte: Für die erteilte Weisung zu Mölders ist nur die Umsetzung des Bundestagsbeschlusses und keinerlei persönlicher Hintergrund zur Person Werner Mölders ausschlaggebend.
Deshalb kann auch die bisherige Zusammenarbeit mit der Mölders-Vereinigung e.V. fortgesetzt werden. ...”
Der Brief zeigt, daß die Verleumdung Mölders´durch Strucks vier Staatssekretäre weit über die Ministerentscheidung hinausging - und während Struck wohl nur das aus seiner Sicht und auf Drängen Thierses Nötigste tun wollte - von Mitarbeitern und Untergebenen des Inhabers der Befehls- und Kommandogewalt die Gelegenheit genutzt wurde, um eine andere `Agenda´zu verfolgen: die allgemeine `Bereinigung´ der Bundeswehr-Tradition - aus Ideologie oder Bequemlichkeit?
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